Die Kanzlei hat besondere Kompetenzen für die Bereiche:

Gesetzliche, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von
Jahresabschlüssen bei


 Kapitalgesellschaften und Vereinen
 Personenhandelsgesellschaften: OHG, KG,
Partnerschaftsgesellschaften, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG
 Einzelfirmen
 Gesellschaften bürgerlichen Rechts
 Stiftungen

Prüfungen von

 Zwischenabschlüssen
 Sonderprüfungen, z.B. Gründungsprüfungen, Umwandlungs-
und Spaltungsprüfungen
 Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
 Organisations- und Peer-Review-Prüfungen
 Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen