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Die Kanzlei hat besondere Kompetenzen für die Bereiche:
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Gesetzliche, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen bei
Kapitalgesellschaften und Vereinen
Personenhandelsgesellschaften: OHG, KG,
Partnerschaftsgesellschaften, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG
Einzelfirmen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Stiftungen
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Prüfungen von
Zwischenabschlüssen
Sonderprüfungen, z.B. Gründungsprüfungen, Umwandlungs-
und Spaltungsprüfungen
Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Organisations- und Peer-Review-Prüfungen
Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
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