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Die Kanzlei hat besondere Kompetenzen für die Bereiche:
  
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Gesetzliche, satzungsmäßige und freiwillige Prüfung von  Jahresabschlüssen bei
  
  Kapitalgesellschaften und Vereinen 
  Personenhandelsgesellschaften: OHG, KG, 
  Partnerschaftsgesellschaften, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG 
  Einzelfirmen 
  Gesellschaften bürgerlichen Rechts 
  Stiftungen
  
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Prüfungen von
  
  Zwischenabschlüssen 
  Sonderprüfungen, z.B. Gründungsprüfungen, Umwandlungs- 
  und Spaltungsprüfungen 
  Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung 
  Organisations- und Peer-Review-Prüfungen 
  Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
 
 
  
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